Der Amateurfunk kann auf eine fast so lange Geschichte wie die Funktechnik insgesamt zurückblicken. Die Amateurfunker verbindet weltweit die Faszination an der Funktechnik. Das Basteln und Experimentieren am Gerät gehört genauso dazu wie die Versuche, weltweit Kontakt über Funk aufzunehmen. Es werden Wettbewerbe über die weitesten und meisten Funkverbindungen innerhalb bestimmter Zeit ausgeschrieben und bei Erreichen einer Anzahl Verbindungen mit verschiedenen Regionen “Diplome” verliehen. Um dafür die notwendigen Funkverbindungen nachweisen zu können, werden diese durch das gegenseitige Zusenden von sogenannten QSL-Karten schriftlich bestätigt.
Die Funkamateure dürfen nach der Vollzugsordnung für den Funkdienst kein wirtschaftliches Interesse am Funk haben. Amateurfunker sollten außer in Notfällen nicht zur Übertragung von Nachrichten (als Ersatz für das Telefon) verwenden. Gerade in Notfällen, wenn die anderen Kommunikationsmittel ausgefallen sind, haben aber Amateurfunker häufig wertvolle Dienste geleistet. So haben Amateurfunker bei Überschwemmungen, Erdbeben geholfen oder in Kriegen wie dem Golfkrieg und dem Krieg in Bosnien aktuelle Berichterstattung aus den Krisengebieten geliefert.
Durch die Nutzung eines Teils der verfügbaren Funkfrequenzen geraten die Funkamateure immer wieder in Interessenskonflikte mit anderen Funkdiensten, die durch die Staaten geregelt werden müssen. Durch die staatliche Aufsicht ergeben sich zahlreiche juristische Fragen im Zusammenhang mit diesem unterhaltsamen Hobby. Es ist interessant, zu beobachten, wie die staatlichen Organe jeweils auf den technischen Fortschritt mit dem Erlas von entsprechenden Normen reagieren, aber auch wie staatliche Normen ihrerseits den Fortschritt beeinflussen können.
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